Laut Maschinenrichtlinie ist es vorgeschrieben, Maschinen, bevor sie verkauft werden, einem EG-Konformitätsberwertungsverfahren zu unterziehen. Dabei wird vor allem auf die Einhaltung diverser Normen und Richtlinien acht gegeben.
Sollte dieses Verfahren erfolgreich absolviert werden darf ein EG-Zertifikat erstellt werden, durch welches der Hersteller die Einhaltung dieser Normen garantiert. Nun darf das Produkt mit dem CE-Zeichen versehen werden.
Das CE-Zeichen kann somit als Qualitätsmerkmal verstanden werden.